Meine Top-3-Erkenntnisse zum 2. Thüringer E-Government-Kongress in Erfurt

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Meine Top-3-Erkenntnisse zum 2. Thüringer E-Government-Kongress in Erfurt

Nach gut zwei Jahren überwiegend Home-Office und Online-Veranstaltungen war es am 04.07.22 endlich wieder soweit, ich durfte einen Kongress besuchen. Und das auch noch direkt vor der eigenen Haustür in Erfurt, der 2. Thüringer E-Governement-Kongress im Steigerwaldstadion. In diesem Blog-Beitrag fasse ich meine persönlichen Top-3-Erkenntnisse der Veranstaltung zusammen.

Auf den Kongress bin ich recht spontan bei einer Recherche zu einem anderen Thema aufmerksam geworden. Da ich mich in einem aktuellen Projekt sehr intensiv mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschäftige, sah ich diese Veranstaltung als ideale Chance für einen intensiven Erfahrungsaustausch vor Ort.

Als kurze Einordnung an dieser Stelle noch: OZG soll in Zukunft Bürger:innen und Unternehmen eine digitale Beantragung von Verwaltungsleistungen ermöglichen. Wobei hier bereits klar wird, dass die Beantragung von Verwaltungsleistungen zunächst nur der erste Schritte hin zur gesamten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist. Denn nur wenn auch die verwaltungsinternen Prozesse digital abgebildet werden, kann dem Behördenkunden ein vollständig medienbruchfreies Angebot ermöglicht werden.

OZG soll bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden, wobei auf der Veranstaltungen an mehreren Stellen bereits herauszuhören war, dass die Einhaltung der Frist bereits fraglich ist. Sollen doch auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen über 6000 Verwaltungsleistungen digital angeboten werden.

Doch ich möchte in diesem Artikel nicht vertiefend primär über OZG schreiben, sondern meine Top-3-Erkenntisse aus der Veranstaltung zusammenfassen und daher starte ich hiermit.

1. Erkenntnis: Fehlende Fachkräfte behindern die Digitalisierung der Verwaltung

Wie in der freien Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung fehlen derzeit für die Digitalisierung ausreichend Fachkräfte. Insbesondere auf kommunaler Ebene stellt dies eine große Herausforderung dar, da meist kleinere Kommunen mit teilweise 1 bis 2 Personen die IT-Abteilung bestreiten müssen. Die Digitalisierung ist für viele Verwaltungen ein On-Top-Thema. Das heißt, neben dem Tagesgeschäft und den bisherigen Aufgaben soll auch die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden.

Nach Ausführungen von Herrn Brychcy, behindern in der Fachkräftegewinnung teilweise die starren Besoldungsstufen der öffentlichen Verwaltung. Steht diese doch häufig in direkter Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, die in der Regel höhere Gehälter bieten kann.

Daher versucht man bereits in die eigene Ausbildung von Fachkräften zu investieren, was die Podiumsdiskussion zwischen dem Thüringer Finanzministerium, der Hochschule Schmalkalden und der Dualen Hochschule Gera-Eisenach zeigt. Studiengänge und Weiterbildungen werden angeboten und von Einigen bereits auch genutzt. Jedoch werden die Effekte erst mittel- bis langfristig zu sehen sein.

Natürlich sind für mich als IT-Berater das auf der anderen Seite gut Signale. Denn da wo Personal und Know-How fehlt, können Berater den Bedarf kurzfristig decken. Der Kongress und meine persönlichen Erfahrungen aus den letzten Monaten zeigen jedoch, dass Qualität ganz eindeutig Quantität schlägt. Das Anforderungsprofil an IT-Fachkräfte ist sehr komplex und vielfältig. Dabei ist man neben der reinen Entwicklung häufig auch Projektmanager, technischer Berater, Stakeholdermanager und Change-Manager in einer Person. Damit ist das Feld anspruchsvoll, aber bietet Möglichkeiten für Dienstleister, die diese Fähigkeiten und Know-How mitbringen. Und diese sehe auch ich, als meine zukünftige Aufgaben an.

2. Erkenntnis: Föderalismus verlangsamt das Umsetzungstempo

Wie eingangs beschrieben, erfolgt die Umsetzung des OZG auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen. Alleine die Gesamtanzahl von über 6000 Verwaltungsleistungen, stellt eine große Herausforderung dar. Neben der reinen Darstellung des Antrages müssen in der Umsetzung Fragestellungen diskutiert werden, wie zum Beispiel, wie kann ein Online-Dienst rechtssicher angeboten werden oder wie wird dafür gesorgt, dass die Daten und Informationen vor Hackerangriffen geschützt sind. Und das teilweise auf allen drei Ebenen.

Der Bund gibt dazu über verschiedene Gremien, wie den IT-Planungsrat, Vorgaben und Standards vor. Jedoch haben die Länder und Kommunen teilweise eigene Zuständigkeiten und dürfen somit eigenständige Entscheidungen treffen, z.B. welche Fachverfahren eingesetzt werden oder wie viele Mittel bereitgestellt werden.

Ingesamt hat mir der Kongress noch einmal gezeigt, dass der Föderalismus zumindest in der Digitalisierung und unter der Beachtung der Umsetzungsfrist eine große Herausforderung ist. Kurzfristig ändern lässt sich das natürlich nicht. Und hat auch der Föderalismus seine positiven Seiten, weshalb ich auch keine Infragestellung des Rechtssystem damit einleiten möchte. Es ist für mich lediglich eine nüchterne Beobachtung und Erkenntnis, die sich durch den Kongress noch einmal verfestigt hat. In der täglichen Projektarbeit muss dies somit beachtet werden und der Fokus somit in der Kommunikation und der Suche von gemeinsamen Lösungen liegen.

3. Erkenntnis: Der Digitale Change muss von oben vorgelebt werden

Für mich ist diese Erkenntnis eigentlich nichts Neues. Verschiedene Change-Modelle zeigen, dass Veränderungen von der Leitungsebene vorgelebt und unterstützt werden müssen. Ein Vortrag, der mir in dem Zusammenhang besonders aufgefallen ist, war der Praxisbericht aus der Stadt Schmölln. Dabei berichtete der Bürgermeister, wie er die bisherige Digitalisierung der Verwaltung angegangen ist. Er berichtet über die bereits eingeführte digitale Anmeldung des Kita-Platzes, aber auch Schwierigkeiten und Fehlern im Laufe des Prozesses. 

Insgesamt spürte ich aber deutlich, dass er der Digitalisierung positiv entgegensteht und die Kollegen und Kolleginnen in seiner Verwaltung versucht bestmöglich zu unterstützen. Nach seinen Ausführungen herrscht ebenso eine offene Fehlerkultur, was den Mitarbeitenden in der Verwaltung Mut machen sollte. Vielleicht liegt es auch an dem vergleichsweise jungen Alter des Bürgermeisters, was eine Offenheit gegenüber der Digitalisierung fördert, aber das wäre zu einfach gedacht.

Insgesamt finde ich dieses Beispiel aus Sicht des bisherigen Veränderungsprozesses sehr beeindruckend, da es zeigt, dass auch Digitalisierung in der Verwaltung gut funktionieren kann, wenn die Leitungsebene diese unterstützt und vorlebt.

Mein persönliches Fazit

Insgesamt fälle ich ein positives Fazit zum 2. Thüringer E-Government Kongress. Für mich war die Veranstaltung ein gelungener Erfahrungsaustausch und das vor allem vor Ort in Erfurt und für Thüringen. Auch wenn das Thema der Digitalisierung in der Verwaltung noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, hat mir der Kongress gezeigt, dass es neben vielen Herausforderungen auch schon erste Erfolge gibt. Für mich persönlich wird auch zukünftig eines der Fokusthemen die Digitalisierung der Verwaltung sein, weshalb ich mein Know-How und Wissen dazu anbieten werde. Auf jeden Fall wird der nächste Thüringer E-Governement-Kongress in meinem Kalender  Platz finden.

Ein Kommentar
  1. Hallo Lars, Danke für das Summary – Dieses bestätigt auch meine Wahrnehmung von außen. Toll das es im Fazit doch nicht so negativ um die Zukunft der Verwaltung steht, wenn es noch mehr Leuchttürme gibt – Hilft das bestimmt

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